Wir bringen unsere zivilrechtlichen, notariellen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse gerne bei der Strukturierung und Umsetzung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgeregelungen ein. Gerade bei verfügbaren Steuerfreibeträgen empfiehlt es sich, rechtzeitig die gewünschten Nachfolgeregelungen zu bedenken und strukturiert umzusetzen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Unsere Expertise im Gesellschafts- und Immobilienrecht bringen wir verlässlich und kompetent in allen Fragen um die Nachfolgeplanung ein. Bei komplexen Sachverhalten arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen, um Ihre Vorstellungen umfassend auf erb-, gesellschafts-, steuer- und immobilienrechtlicher Ebene umzusetzen.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge oder bei komplexeren Vermögensstrukturen passt die gesetzliche Erbfolge nicht auf den persönlichen Einzelfall und kann zu einer hohen Erbschaftssteuerlast führen. Es bedarf aus diesem Grund individueller Lösungen (Testamente oder Erbverträge). Wir unterstützen Sie hierbei durch eine persönliche Aufnahme der Situation, eine Analyse des rechtlichen Rahmens und die Unterbreitung individueller Lösungsvorschläge. Unsicherheiten und Erbschaftsstreitigkeiten können damit verhindert werden.
Durch die Einschaltung eines Notariats entstehen im Ernstfall kaum zusätzliche Kosten, da das notarielle Testament oder der Erbvertrag in der Regel den späteren Erbschein ersetzt. Ein handschriftliches Testament ist für den Erbnachweis beim Grundbuchamt und bei der Bank nicht ausreichend, im Todesfall ist ein Erbschein erforderlich. Ein notarielles Testament vermeidet einen langwierigen Erbscheinsantrag bei Gericht und spart die Kosten für den Erbscheinsantrag sowie die Erteilung des Erbscheins durch das Gericht. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts der Erbnachweis geführt werden, ein Erbschein ist im Regelfall nicht erforderlich.
Auch Vermögensübergänge zu Lebzeiten durch Schenkungen sind oftmals sinnvoll, können Pflichtteilsansprüche vermeiden, Schenkung- und Erbschaftssteuer sparen und bei Unternehmern für eine frühzeitige und von dem Unternehmer begleitete Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation sorgen. Eine frühzeitige notarielle Beratung ist daher bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten zu empfehlen.
Wir unterstützen Sie gern bei nachfolgenden Anliegen:
- Testament / Letztwillige Verfügung, gemeinschaftliches Testament von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
- Erbvertrag
- Schenkungs- und Übergabevertrag bezüglich Immobilien, Unternehmen und sonstigem Vermögen zu Lebzeiten
- Unternehmensnachfolgevertrag und Unternehmertestament
- Erbscheinsantrag
- Erbschaftsausschlagung
- Erbauseinandersetzung