ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT UND DIENSTVERTRAGSRECHT

Auf dem Rechtsgebiet Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen das komplette Spektrum an Beratungsdienstleistungen sowie die gerichtliche Interessenvertretung über alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht an. Herr Gerner-Barna ist in diesem Bereich als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie tätig.

Unser Anliegen ist es, Ihnen außergerichtliche und gerichtliche Lösungswege aufzuzeigen, die Ihren Ansprüchen an langfristige und tragfähige Lösungen zur Bewältigung von Konflikten gerecht werden. Das Tätigkeitsspektrum im Bereich des Arbeitsrechts umfasst neben dem Individualarbeitsrecht die vielseitigen Fragestellungen zum kollektiven Arbeitsrecht.

Im Arbeitgebermandat stehen wir Ihnen in der Funktion einer ausgelagerten Rechts- bzw. Personalabteilung für die Bearbeitung aller arbeits- und dienstrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung von Reststrukturierungsprozessen und M&A-Transaktionen. Wie beraten und begleiten Sie bei Unternehmenstransaktionen (z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen). Wir beraten Sie bei der Erstellung von alternativen Konzepten, wie z.B. der Planung und Erstellung von Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften zur Refinanzierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen im Individual-Arbeitsrecht umfassen unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Dienstwagenüberlassungsverträge, Arbeitszeitmodelle, Prämien- und Vergütungsregelungen
  • Vorbereitung von Kündigungen, Abmahnungen und Rügen, inklusive der gerichtlichen Vertretung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Prüfung von ausgesprochenen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie Kündigungen mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG)
  • Durchführung von Verfahren vor den Integrationsämtern und Arbeitsschutzbehörden
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsvereinbarungen und arbeitsgerichtlichen Vergleichen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von ArbeitnehmerInnen in allen Bereichen des Arbeitsrechts, wie z.B. Zahlungsklagen, Urlaub, Schwerbehinderung, Mutterschutz, Eltern- und Pflegzeit, Teilzeit- und Befristung, betriebliche Altersvorsorge, Versetzung, Änderungskündigung, Anfechtung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot sowie Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. Schmerzensgeld (Mobbing, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Kündigungsschutzklagen
  • Beratung und Vertretung wegen Scheinselbständigkeit vor den Arbeitsgerichten und der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung
  • Beratung und Vertretung im Rahmen einer Mediation oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
  • Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsklagen nach der Insolvenzordnung
  • Beratung und Vertretung von InsolvenzverwalterInnen und ArbeitnehmerInnen zu allen Fragen des InsolvenzArbeitsrechts, wie z.B. Insolvenzgeld, Masseverbindlichkeiten, Masseunzulänglichkeit, Tabellenforderungen, Insolvenzplan
  • Erstellung und Prüfung von Betriebsrentenkonzepten, Altersversorgungszusagen (Direktversicherungen, Übertragung von Altersversorgungszusagen auf Dritte)
  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB mit allen damit einhergehenden Aufgaben wie z.B. Erstellung von Unternehmenskaufverträgen, Unterrichtungsschreiben Arbeitnehmer

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts an. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen bei Betriebsänderungen
  • Prüfung und Vorbereitung von Betriebsratsanhörungen
  • Prüfung und Vorbereitung von Massenentlassungsanzeigen, inkl. der Beachtung der Konsultationspflichten des Arbeitgebers
  • Vertretung bei Verhandlungen wegen Errichtung und Organisation eines Betriebsrats bzw. eines Gesamt- oder Konzernbetriebsrats
  • Beratung und Vertretung in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und in Einigungsstellen
  • Verhandlung von Firmentarifverträgen, Beschäftigungssicherungsverträgen und Sozialplantarifverträgen
  • Überleitung von Mitarbeitergruppen in Beschäftigungs- bzw. Transfergesellschaften im Rahmen von Betriebsänderungen
  • Verhandlung von Sanierungstarifverträgen bei Sanierungskonzepten bzw. Restrukturierungsmaßnahmen

Unsere Leistungen im Bereich Dienstvertragsrecht/Gesellschaftsrecht umfassen unter anderem:

  • Beratung und Vertretung von Gesellschaften bei der Bestellung und Abberufung sowie Kündigung von Vorständen und GeschäftsführerInnen
  • Gestaltung von dienstvertraglichen Regelungen für Vorstände und GeschäftsführerInnen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften und deren Organe in allen kündigungs- und haftungsrechtlichen Fragen vor den ordentlichen Gerichten