Notariat

Mit der Notarin Frau Verena Walter und der Notarin a.D. Dr. Ingrid Walter-Meinig verfügt die Kanzlei über ein umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung von über dreißig Jahren im Notariatsbereich. Von der Beratung bis zur vollständigen Abwicklung von Vereinbarungen und Verträgen empfehlen wir uns als fachkompetente Partner in folgende Rechtsbereichen:

IMMOBILIENRECHT

Der Erwerb eines Eigenheimes, der gewerbliche Immobilienhandel oder der Abschluss von Bauträgerverträge bedürfen einer maßgeschneiderten Vertragsgestaltung. Wir beraten Sie ausführlich unter allen Gesichtspunkten und sichern Ihnen eine kompetente und zügige Abwicklung mit Behörden, Banken und dem Grundbuchamt zu. Neben der Beurkundung und Abwicklung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Teilungserklärungen, Bauträgerverträgen gehören auch die Bestellung und Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Nießbrauchs- und Wohnungsrechten zum Leistungsspektrum im Bereich des Immobilienrechts. Unsere Kanzlei ist Ansprechpartner wirtschaftsberatender Anwaltssozietäten und Family-Offices.

Unser Leistungsangebot in Stichpunkten:

  • Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungskaufverträge
  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Begründung von Erbbaurechten
  • Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
  • Bestellung von Dienstbarkeiten
  • Bestellung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

GESELLSCHAFTSRECHT

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung, die auf langjähriger Expertise beruht. Dabei begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen unter anderem bei Gründungen, Auflösungen, Kapitalmaßnahmen und der bedarfsgerechten Gestaltung von Kauf- sowie Abtretungsverträgen.

In diesem dynamischen Rechtsgebiet wirken sich getroffene Entscheidungen erheblich auf die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten und damit auf die unternehmerischen Chancen aus. Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung aller rechtlichen und unternehmerischen Aspekte, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Im Gesellschaftsrecht betreuen wir insbesondere bei folgenden Maßnahmen:

  • Beratung und Beurkundung von Unternehmensgründungen (Kapitalgesellschaften, wie GmbH und AG sowie Personengesellschaften, wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und BGB-Gesellschaft)
  • Entwurf und Beurkundung von Geschäftsanteilskaufverträgen
  • Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
  • Vertragsgestaltung und -änderungen
    • - Gesellschafterverträge (Satzungen)
    • - Unternehmensverträge
  • Kapitalmaßnahmen jeglicher Art
  • Betreuung in allen Handelsregisterangelegenheiten
  • Verpfändung von Gesellschaftsanteilen und Mitgliedschaftsanteilen
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Entwurf und Einreichung von Handelsregisteranmeldungen aller Art

ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE

Wir bringen unsere zivilrechtlichen, notariellen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse gerne bei der Strukturierung und Umsetzung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgeregelungen ein. Gerade bei verfügbaren Steuerfreibeträgen empfiehlt es sich, rechtzeitig die gewünschten Nachfolgeregelungen zu bedenken und strukturiert umzusetzen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Unsere Expertise im Gesellschafts- und Immobilienrecht bringen wir verlässlich und kompetent in allen Fragen um die Nachfolgeplanung ein. Bei komplexen Sachverhalten arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen, um Ihre Vorstellungen umfassend auf erb-, gesellschafts-, steuer- und immobilienrechtlicher Ebene umzusetzen.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge oder bei komplexeren Vermögensstrukturen passt die gesetzliche Erbfolge nicht auf den persönlichen Einzelfall und kann zu einer hohen Erbschaftssteuerlast führen. Es bedarf aus diesem Grund individueller Lösungen (Testamente oder Erbverträge). Wir unterstützen Sie hierbei durch eine persönliche Aufnahme der Situation, eine Analyse des rechtlichen Rahmens und die Unterbreitung individueller Lösungsvorschläge. Unsicherheiten und Erbschaftsstreitigkeiten können damit verhindert werden.

Durch die Einschaltung eines Notariats entstehen im Ernstfall kaum zusätzliche Kosten, da das notarielle Testament oder der Erbvertrag in der Regel den späteren Erbschein ersetzt. Ein handschriftliches Testament ist für den Erbnachweis beim Grundbuchamt und bei der Bank nicht ausreichend, im Todesfall ist ein Erbschein erforderlich. Ein notarielles Testament vermeidet einen langwierigen Erbscheinsantrag bei Gericht und spart die Kosten für den Erbscheinsantrag sowie die Erteilung des Erbscheins durch das Gericht. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts der Erbnachweis geführt werden, ein Erbschein ist im Regelfall nicht erforderlich.

Auch Vermögensübergänge zu Lebzeiten durch Schenkungen sind oftmals sinnvoll, können Pflichtteilsansprüche vermeiden, Schenkung- und Erbschaftssteuer sparen und bei Unternehmern für eine frühzeitige und von dem Unternehmer begleitete Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation sorgen. Eine frühzeitige notarielle Beratung ist daher bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten zu empfehlen.

Wir unterstützen Sie gern bei nachfolgenden Anliegen:

  • Testament / Letztwillige Verfügung, gemeinschaftliches Testament von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
  • Erbvertrag
  • Schenkungs- und Übergabevertrag bezüglich Immobilien, Unternehmen und sonstigem Vermögen zu Lebzeiten
  • Unternehmensnachfolgevertrag und Unternehmertestament
  • Erbscheinsantrag
  • Erbschaftsausschlagung
  • Erbauseinandersetzung

FAMILIENRECHT

Verschiedene familienrechtliche Regelungen wie zum Beispiel Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Da es sich in diesem Bereich meist um sehr persönliche Angelegenheiten handelt, ist eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit besonders wichtig. Auf dem Gebiet des Familienrechts bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen:

  • Ehevertrag / Lebenspartnerschaftsvertrag
  • Güterstandregelung
  • Ehebedingter Zuwendungsvertrag
  • Gründung vom Familiengesellschaften inkl. angepasster Satzungen
  • Scheidungsfolgevereinbarung
  • Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgerechtsvereinbarung

VORSORGEVOLLMACHTEN

Wenn Sie Ihre Geschicke nicht mehr selbst lenken können, muss das Betreuungsgericht für Sie einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dies können Sie mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden und dadurch Ihre Zukunft selbst bestimmen. Gern beraten wir Sie, um die Vorsorgevollmacht auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und rechtsicher zu gestalten. In diesem Zusammenhang kann auch eine sichere Patientenverfügung erstellt werden.